Muss ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit tronet schließen?
Wenn Sie Hosting, Cloudlösungen oder Software-As-A-Service-Produkte von uns beziehen, dann verarbeiten wir personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Ihrer Weisung. Gemäß Art. 28 Nr. 3 sind Sie verpflichtet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit uns zu schließen. Der AV-Vertrag ist eine Zusatzvereinbarung zu einem oder mehreren bestehenden Verträgen zwischen Ihnen und der tronet GmbH.
Wie schließe ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit tronet?
Sie können uns wahlweise Ihren eigenen Vertragsentwurf zusenden, oder unsere Vertragsvorlage im Downloadbereich Auftragsverarbeitung verwenden. Bitte senden Sie den unterzeichneten AV-Vertrag an
tronet GmbH
Datenschutzkoordinator
Klevstraße 4
53840 Troisdorf
oder einfach eingescannt per E-Mail an datenschutz@tro.net.
Nach unserer Vertragsprüfung erhalten Sie ein gegengezeichnetes Exemplar zurück.
Welche Angaben zur Art der verarbeiteten Daten und zu Kategorien der Betroffenen muss ich machen?
In unserer Vertragsvorlage können Sie vorgegebene Arten verarbeiteter Daten und Kategorien von Betroffenen auswählen und eigene ergänzen. Hier einige Hinweise zur Auswahl:
- Wir verarbeiten in der Regel immer Meta-/Kommunikationsdaten und Nutzungsdaten für Sie.
- Wenn Sie bei uns hosten und ein Kontaktformular auf Ihrer Website anbieten, verarbeiten wir in der Regel auch Personenstammdaten und Kontaktdaten.
- Wenn Sie einen Online-Shop betreiben, verarbeiten wir in der Regel zusätzlich Vertragsdaten und Zahlungsdaten.
- Wenn Sie Community-Funktionen wie Kommentare, Bewertungen etc. auf Ihrer Website einsetzen, verarbeiten wir auch Inhaltsdaten.
- Betroffene Personen sind in der Regel Kunden/Interessenten/Ansprechpartner.
- Wenn Sie einen Newsletter betreiben, sind Abonnenten von der Verarbeitung betroffen.
Wählen oder ergänzen Sie weitere Arten verarbeiteter Daten und Kategorien Betroffener je nach den Anwendungen, die Sie einsetzen.
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